Technische Hilfe auf Verkehrswegen (THV)

In einigen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg oder Bayern leisten die Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes zu Zeiten von hohem Verkehrsaufkommen (Ferienbeginn/ende, lange Wochenenden, Feiertage) die sogenannte "Technische Hilfe auf Verkehrswegen" kurz THV auf den Autobahnen. Diese Hilfeleistungen finden dann aufgrund der Anforderungen von Autobahnmeistereien oder Autobahnpolizeidienststellen statt.

Häufig werden für den THV-Dienst weitergehend ausgestattete Fahrzeuge genutzt. Außer mit hydraulischem Rettungsgerät (Schere/Spreizer) sind diese Fahrzeuge mit Zubehör in größerem Umfang wie Verkehrssicherungsmaterial (Verkehrsleitkegel, Blitzer, Schilder, Verkehrsleitanlagen an Fahrzeugen), Sanitätstaschen, Ölbindemittel, Werkzeuge, Besen und Schaufeln, usw. ausgerüstet. Außerdem kommen Notebooks mit aktueller Gefahrgutsoftware und Rettungsleitfäden der PKW-Hersteller zum Einsatz. Die eingesetzten Helfer werden besonders für die Aufgaben auf hoch frequentierten Fahrbahnen geschult.

Folgende 4 Grundaufgaben sind dabei durch das THW zu erfüllen:

1. Maßnahmen zur Wiederherstellung des Verkehrsflusses, Beseitigung von Verkehrsstörungen:

  • Beseitigung von Verkehrshindernissen und Fahrzeugbergung
  • Behebung geringfügiger Pannen an Kfz
  • Räumen der Verkehrsfläche von Unfalltrümmern und Fegen der Fahrbahn
  • Mitwirkung an Ölschadenbekämpfungsmaßnahmen
  • Frei- bzw. Abschleppen liegen gebliebener Kfz, insbesondere LKW, bei winterlichen Witterungseinbrüchen

2. Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden aufgrund von Unfällen und anderen Verkehrsstörungen:

  • Stauwarnung und Stauabsicherung
  • Fahrbahnsperrungen und Verkehrslenkung auf Weisung der Polizei
  • Ausleuchten von Unfall- oder Gefahrenstellen
  • Allgemeine Sicherungs- und Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen
  • Lotsung von Räum- und Streudiensten
  • Unterstützung von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Aufklärungsmaßnahmen
  • Versorgungsmaßnahmen für Verkehrsteilnehmer bei langen Stauzeiten, insbesondere bei extremer Witterung
  • Beseitigung von Hindernissen auch abseits von Verkehrswegen (z.B. Sturm- und Schneebruch oder Bergung abseits gekommener Kfz)

3. Rettung von Menschen und Tieren und Bergung von Sachwerten aus Gefahrenlagen im Straßenverkehr:

  • Retten von verletzten bzw. eingeschlossenen Personen aus Verkehrsmitteln
  • Leistung Erster Hilfe
  • Retten und Sicherstellen von Tieren
  • Bergen, Sicherstellen und ggf. Abtransport von Sachwerten bzw. Gütern nach Anweisung
  • Beseitigung bzw. Eindämmung akuter Gefahren
  • Eilige Transporte zu und von Schadenstellen auch unter erschwerten Bedingungen
  • Suche nach vermissten Personen (z.B. nach Schock)

4. Maßnahmen zur Unterstützung Dritter bei der Ausübung derer Aufgaben:

  • Bereitstellung von Hilfskräften mit technischer Ausstattung zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen
  • Bereitstellung von Transportfahrzeugen und ggf. Zwischenlagerraum oder Unterkunft
  • Versorgungsmaßnahmen/Logistikmaßnahmen für eingesetzte Kräfte, auch anderer Organisationen (Verpflegung, Betriebsstoff, Durchführung von Pflege und Wartung an eingesetzten Geräten und Fahrzeugen etc.)
  • Stauabsicherung / Stauwarnung
  • Bergen / Abtransport von Ladung
  • Stellen von Lotsenfahrzeugen mit Blaulicht zur Begleitung von Winterdienstfahrzeugen der Straßenbauverwaltung.

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