Dabeisein und mitmachen

Rund 80.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich für das Technische Hilfswerk. Mit ihren Fähigkeiten helfen sie, die Not der Menschen in Deutschland und weltweit zu lindern. Wenn auch Sie sich für den Umgang mit moderner Technik interessieren und gerne im Team arbeiten, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wenden Sie sich an den Ortsverband in Ihrer Nähe! Dort steht man Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.

Fragen und Antworten

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses und wie lang ist die Probezeit?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen »kündigen« können.

Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Dieses sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein.

Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbstständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
 

Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!

Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Grund- und Fachausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.

 

Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?

Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert.

Bitte ein paar Worte zu meinen Pflichten!

Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung haben Sie sich zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen verpflichtet.

Als Helferin und Helfer im THW gehört es dann auch zu Ihren Aufgaben, dass Sie

Habe ich Anspruch auf Urlaub und wann kann ich vom Dienst befreit werden?

Sie können nach folgenden Regeln vorübergehend beurlaubt werden:

Ihnen stehen sechs Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden. Er soll spätestens zwei Wochen vor Antritt schriftlich dem Ortsbeauftragten angezeigt werden.

Von einzelnen Dienstveranstaltungen kann Ihnen aus wichtigem Grund (z.B. familiäre oder berufliche Termine von großer Bedeutung) Dienstbefreiung gewährt werden. Sie ist grundsätzlich vor der betreffenden Dienstveranstaltung zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Ortsbeauftragte.

Die letzten Worte gehören der Entlassung.

Das Dienstverhältnis endet mit der Entlassung oder durch den Tod. Helferinnen und Helfer im THW können während der sechsmonatigen Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, ansonsten u.a. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen oder bei Dienstpflichtverletzungen. Sie können ferner ihr Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung, die mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende abzugeben ist, beenden.

Hinweis:

Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der THW-Ortsbeauftragte oder die THW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

zurück