Die 1. Bergungsgruppe

Die 1. BGr ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet.
Die Ausstattung ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar.

In der Regel wird diese Gruppe mit ihrem Gerätekraftwagen I (GKW I) auch zuerst zum Einsatz kommen (Schnelleinsatz-Gruppe/ SEG). Sie wird ergänzt und unterstützt durch die Zweite Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen, oder sie unterstützt diese.
Die 1. Bergungsgruppe (B1) rettet Menschen und Tier und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadensstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Ferner unterstützt sie technisch und personell Fachgruppen des THW.
 

Es wird bei der 1. Bergungsgruppe zwischen Typ A und Typ B unterschieden. Die Ausstattung ist größtenteils identisch. In der Variante B ist als zusätzliche Ausstattung das Abstützungssystem Holz (ASH) (siehe kleines Bild) vorhanden, um einsturzgefährdete Gebäude zu sichern.

Ausstattung Typ A:

• Gerätekraftwagen (GKW I)
• Krankentransportausstattung
Tauchpumpe 400l/min. und 800l/min.
Hebekissen-Ausstattung
• Trennschleifer
• Motorsägen
Heber hydraulisch
• Bohr-/Aufbrechhammer
Hydropressen
Hydraulischer Spreizer
Hydraulische Schere
• Stromerzeuger 8kVA
Brennschneidgerät
• Flutlichtleuchtensatz
Windenstützen
• Leitern
• Rettungsausstattung
Mehrzweckzug (Greifzug)

zusätzlich bei Typ B:
• Anhänger 7t mit Rungen,
• Abstützsystem Holz
• Transportausstattung Lasten
• Gabelstapler 3t (Fremdbeschaffung)

Im Länderverband HH, MV, SH gibt es die 1. Bergungsgruppe Typ A 61x, den Typ B 2x
In den Ortsverbänden Pinneberg und Rostock gibt es den Typ B (Abstützsystem Holz). An allen anderen Standorten ist der Typ A jeweils einmal zu finden. In 6 Hamburger OV (Altona, Bergedorf, Harburg, Mitte, Nord und Wandsbek) je 2x

 

Abstützungssystem Holz (ASH)

Die 2. Bergungsgruppe

Die 2. BGr ist neben einer Grundausstattung - die der Ausstattung der 1. BGr weitgehend ähnelt - mit zusätzlichen schweren Komponenten ausgerüstet; in erster Linie im Bereich der Erzeugung von elektrischer und hydraulischer Energie und entsprechenden Endgeräten hierzu.

Der Einsatz erfolgt weitgehend stationär am Schwerpunkt des Einsatzgeschehens.
Die 2. Bergungsgruppe (B 2)
• erkundet Schadenlagen
• dringt durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor
• die B 2 Typ B führt schwere Bergungsarbeiten mit Hochleistungsgeräten durch
• rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei "Erste Hilfe"
• unterstützt technisch andere Bergungs- und Fachgruppen
• transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen
• führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bau-werksteile nieder
• rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen
• leuchtet Schadenstellen aus
• baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken
• rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren
• leistet Arbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
• beräumt Schadenstellen zur Beseitigung anhaltender Störungen
• versorgt andere Bergungs- und Fachgruppen mit zusätzlicher elektrischer Energie
 

Es wird bei der 2. Bergungsgruppe zwischen Typ A und Typ B unterschieden. Die Ausstattung ist größtenteils identisch. In der Variante B ist zusätzliche Ausstattung für die schwere Bergung vorhanden.

Ausstattung Typ A:
• MzKW-A, 3,5t mit Lbw
• Stomerzeuger 50kVA mit Lichtmast
• Energieverteilersatz
• Flutlichleuchtensatz
Betonkettensäge
• Trennschleifer elektrisch
Heber hydraulisch
• Schweißgerät elektrisch
• Pressluftatmer
• Rettungsausstattung
Tauchpumpe 800l/min.
• Motorsägen
• Stromerzeuger 3kVA
• Werkzeug zur Holz-, Metall- u. Steinbearbeitung

Zusatzausstattung Typ B (Schwere Bergung):
Hebekissen 132 t
Plasmaschneidgerät
Kernbohrgerät
Betonkettensäge

Im Länderverband HH, MV, SH gibt es die 2. Bergungsgruppe Typ A 44x, den Typ B gibt es 12x
Die 2. Bergungsgruppe Typ B gibt es in jedem Geschäftsführerbereich 2x (HH-Nord und -Wandsbek, Rostock und Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg, Burg-Hochdonn und Bad Segeberg,Lübeck und Oldenburg, Kiel und Tönning)

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